Gemeinsame Stellungnahme mit dem BWE LV BW zu "LUBW-Planungshinweise Vögel"

Um die Windkraft weiter auszubauen und dem Artenschutz gerecht zu werden, hat das LUBW im Auftrag des Umweltministeriums Ende Juli 2020 bei einer Sitzung der Facharbeitsgruppe "Windkraft und Artenschutz" einen Gesamtentwurf der „Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen“ vorgelegt und dem BWE-Landesverband Baden-Württemberg (BWE-LV BW) sowie dem VfEW als Mitglieder der FG die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. In einem gemeinsamen Papier haben die Verbände deutlich gemacht, dass der Entwurf auch zukünftig keine Erleichterungen im Sinne schnellerer Verfahren und klarerer Regelungen für die am Genehmigungsprozess beteiligten Akteure der Behörden, der Projektplanungsunternehmen oder der interessierten Öffentlichkeit bringen wird. 

BWE-LV BW und VfEW erkennen den politischen Handlungswillen des Umweltministeriums an, mehr Genehmigungen für Windkraftanlagen zu erreichen und begrüßen unter anderem die Erhöhung des Schwellenwerts für Dichtezentren für den Rotmilan. Der vorgelegte Gesamtentwurf muss nach Ansicht der Verbände allerdings noch stark ergänzt werden, damit Genehmigungsverfahren in der Praxis einfacher und schneller durchgeführt werden können, um den Ausbau der Windkraft voranzutreiben.

Die gemeinsame Stellungnahme steht weiter unten zum Download bereit.

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