Stellungnahme zum Entwurf der Festlegung „Datenerhebung Kostenprüfung Strom 3. Regulierungsperiode“

Die Verteilnetzbetreiber stehen vor großen Herausforderungen. Der Umfang der Datenabfrage ist im Vergleich zur zweiten Regulierungsperiode deutlich gestiegen, was dem Grundsatz der Datensparsamkeit widerspricht. Außerdem stellt die LRegB mit der Schwerpunktprüfung Schlüsselung gem. §6 b EnWG bereits zusätzliche Anforderungen an die Netzbetreiber. Zudem verweist der VfEW auf das ausufernde Berichtswesen und den Begründungsaufwand. Vor allem die geforderten Begründungen lassen auf ein grundsätzliches Misstrauen schließen, welches von den Verteilnetzbetreibern nicht nachvollzogen werden kann. 

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