Nach der neuen Freiflächenöffnungsverordnung (FFÖ-VO), die im März in Kraft getreten ist, dürfen in Baden-Württemberg künftig auch auf Grünflächen und Äckern große Photovoltaikanlagen errichtet werden. Der VfEW begrüßt die Verordnung mit dem Ziel, den Ausbau der Photovoltaik in Baden-Württemberg verstärkt zu fördern. Die Öffnung der PV-Ausschreibung auch für Gebote auf Acker und Grünlandflächen in benachteiligen Gebieten, wirkt den rückläufigen Anlagenrealisierungen durch die abgesenkte Förderung im EEG 2017 maßgeblich entgegen. Sie steigert außerdem die Wettbewerbsfähigkeit der Projekte im einstrahlungsreichen Süden gegenüber jenen auf Konversionsflächen in Nord- und Ostdeutschland. Denn die abgelaufenen Ausschreibungsrunden zeigen, dass in Baden-Württemberg bisher nur sieben Projekte von insgesamt 170 bezuschlagt wurden. Die Verordnung trägt somit nicht nur zu einer verstärkten regionalen Wertschöpfung durch Beteiligung von Unternehmen und Bürgern in den Kommunen bei, sondern auch zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg. Die Regelung gilt in Baden-Württemberg für Anlagen mit einer Leistung zwischen 750 Kilowatt und 10 Megawatt, die an einer bundesweiten Ausschreibung teilnehmen. Damit der Zubau nicht mit der Landwirtschaft in Konflikt kommt, ist er auf landwirtschaftlich schlecht nutzbare Flächen begrenzt. Jährlich dürfen zudem nur bis zu 200 Hektar für die Solarnutzung freigegeben werden.