Der vorliegende Entwurf bleibt hinter den Möglichkeiten des Bundesrechts und sogar hinter dem Wasserkrafterlass 2006 zurück. Die im Koalitionsvertrag verankerten Ziele des Ausbaus der Wasserkraft in Baden-Württemberg können so nicht erreicht werden. Außerdem sollte § 5 Klimaschutzgesetz BW und § 24 I WG Berücksichtigung im Wasserkrafterlass finden.
Der VfEW nimmt zu einer Vielzahl von Punkten Stellung und macht Ergänzungs- und Verbesserungsvorschläge für den Erlass.