Im Rahmen des neuen Geologiedatengesetzes (GeoIDG), welches das Lagerstättengesetz von 1934 ersetzt, hat das Umweltministerium den Entwurf einer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten vorgelegt. Mit dieser Verordnung soll dem Regierungspräsidium Freiburg der Vollzug des neuen Gesetzes zugewiesen werden. Das RP hat bereits in der Vergangenheit als zentrale geowissenschaftliche Fachbehörde des Landes im Rahmen des Lagerstättengesetzes ähnliche Aufgaben wahrgenommen und Daten über die Beschaffenheit des Untergrunds und des Grundwassers erhoben und verarbeitet. Die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten ist ein wesentlicher Bestandteil des bereits laufenden Standortauswahlverfahrens nach dem Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (StandAG).
In seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf begrüßt der VfEW, dass die Zuständigkeiten weiterhin beim RP Freiburg verbleiben und damit unnötige Anpassungsschwierigkeiten vermieden werden.