Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg

Das im November verabschiedete "Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg" passt die baurechtlichen Vorschriften an das europäische Bauproduktenrecht an, insbesondere mit der Konkretisierung der Bauwerksanforderungen, Abgrenzung zwischen den produktunmittelbaren Anforderungen und den Anforderungen an die Verwendbarkeit der Bauprodukte und der Unzulässigkeit produktunmittelbarer Anforderungen an CE-gekennzeichnete Bauprodukte. Der VfEW hat ebenfalls Stellung genommen. Die Forderung, dass auch in der novellierten Landesbauordnung weiterhin Gebäude für die Wasserwirtschaft oder für die öffentliche Versorgung mit Wasser, Elektrizität, Gas, Öl oder Wärme im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche und bis 5 m Höhe, im Außenbereich bis 20 m² Grundfläche und bis 3 m Höhe, unter verfahrensfreie Vorhaben fallen, wurde berücksichtigt.

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