Das im
November verabschiedete "Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für
Baden-Württemberg" passt die baurechtlichen Vorschriften an das
europäische Bauproduktenrecht an, insbesondere mit der Konkretisierung der
Bauwerksanforderungen, Abgrenzung zwischen den produktunmittelbaren
Anforderungen und den Anforderungen an die Verwendbarkeit der Bauprodukte und
der Unzulässigkeit produktunmittelbarer Anforderungen an CE-gekennzeichnete
Bauprodukte. Der VfEW hat ebenfalls Stellung genommen. Die Forderung, dass auch
in der novellierten Landesbauordnung weiterhin Gebäude für die Wasserwirtschaft
oder für die öffentliche Versorgung mit Wasser, Elektrizität, Gas, Öl oder
Wärme im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche und bis 5 m Höhe, im Außenbereich
bis 20 m² Grundfläche und bis 3 m Höhe, unter verfahrensfreie Vorhaben fallen,
wurde berücksichtigt.