Mehrmals wurde das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg aus dem Jahr 2013 novelliert und im Februar 2023 als Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz vom Landtag neu verabschiedet. Nun steht eine Anpassung des Gesetzes an, um EU- und Bundesgesetzgebung auch auf kommunaler Ebene zu vollziehen. Der VfEW hat dazu firstgerecht eine Stellungnahme abgegeben und darin auf verschiedene Belange aus Sicht der Energie- und Wasserwirtschaft hingewiesen. Insbesondere im Bereich der Wärmeplanung hat der VfEW konkrete Anpassungsvorschläge unterbreitet und auch auf den Kostenfaktor für Energieversorgungsunternehmen hingewiesen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie am Ende der Seite.