Im Entwurf zum Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg ist eine CO2-Reduktion um 42 Prozent gegenüber 1990 vorgesehen. In seiner Stellungnahme hat der VfEW diese Festlegung begrüßt, zugleich dürfen die Ziele die baden-württembergische Wirtschaft im Vergleich mit anderen Regionen nicht benachteiligen. Daher fordert der VfEW vor allem Planbarkeit und Akzeptanz für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien und Investitionen in die Verteil- und Übertragungsnetze. Positiv wird zudem die geplante PV-Pflicht auf neu gebauten Nichtwohngebäuden gesehen.
Die gesamte Stellungnahme steht weiter unten zum Download bereit.