Stellungnahme zum Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Das bestehende Klimaschutzgesetz BW soll nach dem neuen Gesetzentwurf angepasst werden. Wesentliche Bestandteile sind:

  • Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040
  • Klimaneutrale Kommunale Wärmeversorgung bis 2040
  • Netto-Treibhausneutrale Landesverwaltung bis 2030
  • Aufnahme von Wohngebäuden in die PV-Pflicht
  • PV-Pflicht für Parkplätze ab 35 Stellplätzen
  • 2 Prozent-Mindestflächenziel für Wind- und PV-Freianlagen in der Raumordnung
  • Errichtung eines Klima-Sachverständigenrats

Der VfEW setzt sich für einen sinnvollen und machbaren Dekarbonisierungspfad ein. Unsere Anmerkungen umfassen:

  • Ausbau von Wind und PV auf Freiflächen mit 2% Flächenziel als Mindestendausbau 
  • ein zügiger Aufbau einer zuverlässigen Wasserstoff-Infrastruktur
  • beschleunigte Verfahren und zugesicherte Bearbeitungszeiträume
  • Anpassungen in der PV-Plicht für Spezialfälle (z.B. bei Netzbetreibern)
  • weitere Beteiligte im Klima-Sachverständigenrat

Die komplette Stellungnahme finden Sie am Ende der Seite zum Download.

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