Das bestehende Klimaschutzgesetz BW soll nach dem neuen
Gesetzentwurf angepasst werden. Wesentliche Bestandteile sind:
- Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040
- Klimaneutrale Kommunale Wärmeversorgung bis 2040
- Netto-Treibhausneutrale Landesverwaltung bis 2030
- Aufnahme von Wohngebäuden in die PV-Pflicht
- PV-Pflicht für Parkplätze ab 35 Stellplätzen
- 2 Prozent-Mindestflächenziel für Wind- und PV-Freianlagen in der Raumordnung
- Errichtung eines Klima-Sachverständigenrats
Der VfEW setzt sich für einen sinnvollen und machbaren Dekarbonisierungspfad ein. Unsere Anmerkungen umfassen:
- Ausbau von Wind und PV auf Freiflächen mit 2% Flächenziel als Mindestendausbau
- ein zügiger Aufbau einer zuverlässigen Wasserstoff-Infrastruktur
- beschleunigte Verfahren und zugesicherte Bearbeitungszeiträume
- Anpassungen in der PV-Plicht für Spezialfälle (z.B. bei Netzbetreibern)
- weitere Beteiligte im Klima-Sachverständigenrat
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