Um die Klimaschutzziele zu erreichen, hat Baden-Württemberg im Klimaschutzgesetz eine PV-Pflicht vorgesehen. Seit dem 1. Januar 2022 gilt sie für Nichtwohngebäude und Parkplätze, ab dem 1. Mai sind auch Wohngebäude betroffen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat einen Verordnungsentwurf der Photovoltaik-Pflicht (PV-Pf-VO) vorgelegt, zu dem der VfEW eine Stellungnahme abgegeben hat. Darin begrüßt der Verband die PV-Pflicht grundsätzlich und regt eine - insbesondere für die Bürger - unbürokratische Umsetzung an, um eine hohe Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erzielen. Der VfEW geht davon aus, dass die PV-Pflicht eine verstärkte Nachfrage nach Mieterstrommodellen und der Verpachtung von Dachflächen mit sich bringt und dringt darauf, diese für alle Beteiligten so einfach wie möglich zu gestalten.
Die Stellungnahme finden Sie unten zum Download.