Stellungnahme zur Anhörung und Offenlage der 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar

Der Regionalplan Rhein-Neckar wurde in einzelnen Kapitel geändert und dem VfEW die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben. Konkret geht es um die Kapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“. Der Verband hat in seiner Stellungahme keine Einwände vorgebracht, jedoch noch einmal darauf hingewiesen, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass sich Bauvorhaben und Stromnetze - insbesondere Hochspannungsleitungen - räumlich nicht überschneiden.

Die Stellungnahme finden Sie weiter unten zum Download.

Weitere Inhalte aus dieser Kategorie

Suche

Anmelden für VfEW plus