Stellungnahme zur Photovoltaik-Pflicht-Verordnung

Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes vom 24. Oktober 2020 wurde die PV-Pflicht für Nichtwohngebäude und Parkplatzflächen beschlossen. Die entsprechende Verordnung steht nun zur Anhörung.

Der VfEW setzt sich insbesondere für Netzbetreiber ein, die aufgrund der geltenden Entflechtungsvorschriften nicht als Stromerzeuger am Markt agieren dürfen ein. Wir möchten ebenfalls, dass Gefährdungen und Gefahren genauer beschrieben werden.


Die gesamte Stellungnahme steht unterhalb zum Download bereit.

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