Stellungnahme zur Verordnung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete)

Bereits 2018 wurde Deutschland wegen der Nichtumsetzung der Nitratrichtlinie von der EU verurteilt und hat daher im Frühjahr 2020 seine Düngeverordnung nachgebessert. Die Bundesländer müssen deshalb ihre jeweiligen betroffenen Rechtsverordnungen überprüfen und erforderliche Anpassungen vornehmen. Das Land Baden-Württemberg überarbeitet daher die Verordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete). Zu einem aktuellen Entwurf haben die DVGW-Landesgruppe Baden-Württemberg, der LNV und der VfEW gemeinsam Stellung genommen (die Stellungnahme steht weiter unten als PDF-Dokument zum Download bereit). 

Darin kritisieren die Verbände, dass das Ziel die Nitratrichtlinie umzusetzen nicht erreicht wird, weil der aus der Verordnung hervorgehende Flächenumfang zu gering ist. DVGW, LNV und VfEW sind der Ansicht, dass mit der Neuregelung immer noch zahlreiche Wasserschutzgebiete nicht ausreichend vor Nitrateinträgen geschützt sind, was insbesondere für die Trinkwassergewinnung negative Auswirkungen hat. 

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